Novelle 2015 – Gründung und Neuorganisation des Wissenschaftsfonds
Ministerialentwurf vom 20.04.2015Zusammenfassung
Der Entwurf 2015 ändert das Forschungs‑ und Technologieförderungsgesetz, gründet den Wissenschaftsfonds, definiert seine Finanzierung und modernisiert die Governance mit neuen Organen, Kontrollen und Transparenzpflichten. Inkrafttreten ist am 1. Oktober 2015; Übergangsfristen sichern den Wechsel zu den neuen Strukturen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/21/2015XXV
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Der Entwurf 2015 ändert das Forschungs‑ und Technologieförderungsgesetz, gründet den Wissenschaftsfonds, definiert seine Finanzierung und modernisiert die Governance mit neuen Organen, Kontrollen und Transparenzpflichten. Inkrafttreten ist am 1. Oktober 2015; Übergangsfristen sichern den Wechsel zu den neuen Strukturen.Schwerpunkte
- Der Wissenschaftsfonds wird als gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet und ist verpflichtet, nach Grundsätzen von Transparenz, Effizienz und Gleichstellung zu handeln.
- Der Fonds finanziert sich aus Bundeszuwendungen, Gebühren, Verträgen und sonstigen Einnahmen.
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