Sozialbetrugsbekämpfung – neue Strukturen und Sanktionen gegen Scheinunternehmen
Ministerialentwurf vom 05.05.2015Zusammenfassung
Das SBBG stärkt die Bekämpfung von Sozialbetrug, schafft neue Kooperations‑ und Informationsstellen, richtet einen Beirat ein und definiert Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen. Gleichzeitig werden zahlreiche Sozialversicherungsgesetze um entsprechende Anti‑Fraud‑Bestimmungen ergänzt. Inkrafttreten: 01.01.2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/6/2015XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Das SBBG stärkt die Bekämpfung von Sozialbetrug, schafft neue Kooperations‑ und Informationsstellen, richtet einen Beirat ein und definiert Verfahren zur Feststellung von Scheinunternehmen. Gleichzeitig werden zahlreiche Sozialversicherungsgesetze um entsprechende Anti‑Fraud‑Bestimmungen ergänzt. Inkrafttreten: 01.01.2016.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert Sozialbetrug als Verstöße gegen Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen, die das Sozialversicherungs‑, Steuer‑ oder Zuschlagsaufkommen gefährden.
- Kooperations‑ und Informationsstellen (Finanz‑, Krankenversicherungs‑, Bauarbeiter‑ und Insolvenzbehörden sowie Sicherheitsbehörden) werden verpflichtet, Verdachtsfälle frühzeitig zu melden und regelmäßig Informationen auszutauschen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.