Änderung des Endbesteuerungsgesetzes: geteilte KESt‑Sätze & Erweiterung auf Derivate
Ministerialentwurf vom 11.05.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Endbesteuerungsgesetz, um zwei unterschiedliche KESt‑Sätze (20 % bis 27,5 %) zu ermöglichen und den Geltungsbereich auf Wertsteigerungen und Derivate auszuweiten.Bundesministerium für Finanzen5/12/2015XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Endbesteuerungsgesetz, um zwei unterschiedliche KESt‑Sätze (20 % bis 27,5 %) zu ermöglichen und den Geltungsbereich auf Wertsteigerungen und Derivate auszuweiten.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt zwei unterschiedliche KESt‑Sätze ein: mindestens 20 % und höchstens 27,5 %.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs um Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und um Derivate.
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