Umbenennung von Schularten, Einführung eines Datenverbunds und Erweiterung des Schüler‑Beihilferechts
Ministerialentwurf vom 12.05.2015Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Bildungs‑Gesetze: Er ersetzt das Wort „schwerstbehindert“ durch „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“, benennt die Haushaltungsschule in Einjährige Wirtschaftsfachschule um, führt einen gemeinsamen Datenverbund für Universitäten und Pädagogische Hochschulen ein und erweitert das Schülerbeihilfengesetz um eingetragene Partner.Bundesministerium für Bildung und Frauen5/13/2015XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Bildungs‑Gesetze: Er ersetzt das Wort „schwerstbehindert“ durch „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“, benennt die Haushaltungsschule in Einjährige Wirtschaftsfachschule um, führt einen gemeinsamen Datenverbund für Universitäten und Pädagogische Hochschulen ein und erweitert das Schülerbeihilfengesetz um eingetragene Partner.Schwerpunkte
- Der Begriff „Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ wird zu „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ geändert, um diskriminierende Formulierungen zu vermeiden.
- Die „Haushaltungsschule“ wird in „Einjährige Wirtschaftsfachschule“ umbenannt, die zweijährige Variante heißt künftig „Zweijährige Wirtschaftsfachschule“. Alle gesetzlichen Verweise werden entsprechend angepasst.
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