<!--[-->Novelle des Studienförderungsgesetzes 2014 – bessere Unterstützung für Studierende mit Familie<!--]-->
Novelle des Studienförderungsgesetzes 2014 – bessere Unterstützung für Studierende mit Familie
Ministerialentwurf vom 10.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht den Kinderzuschlag auf 100 €, verlängert die Altersgrenze für studierende Eltern, erleichtert den Übergang ins Masterstudium und passt Einkommensgrenzen sowie Rückzahlungsmodalitäten an – alles mit Wirkung ab dem 1. September 2014.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/11/2014XXV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht den Kinderzuschlag auf 100 €, verlängert die Altersgrenze für studierende Eltern, erleichtert den Übergang ins Masterstudium und passt Einkommensgrenzen sowie Rückzahlungsmodalitäten an – alles mit Wirkung ab dem 1. September 2014.

Schwerpunkte

  • Studierende mit mindestens einem Kind erhalten einen Zuschlag von 100 € pro Kind und können bis zu einem Alter von 35 Jahren studieren, statt wie bisher maximal 30 Jahre.
  • Der Einstieg ins Masterstudium ist nun bis zu 30 Monate nach dem Bachelorabschluss möglich (statt bisher 24 Monate).
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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