<!--[-->Urheberrechts-Novelle 2015 – Erweiterte Rechte, Vergütungen und Inklusionsbestimmungen<!--]-->
Urheberrechts-Novelle 2015 – Erweiterte Rechte, Vergütungen und Inklusionsbestimmungen
Ministerialentwurf vom 01.06.2015

Zusammenfassung

Die Urh‑Novelle 2015 ergänzt das Urheberrechtsgesetz um neue Zweitverwertungsrechte, stärkt Filmhersteller, erweitert Ausnahmen für Bildungseinrichtungen, führt Geräte‑ und Speichermedien‑Vergütungen ein und schafft Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen.
Bundesministerium für Justiz6/2/2015XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die Urh‑Novelle 2015 ergänzt das Urheberrechtsgesetz um neue Zweitverwertungsrechte, stärkt Filmhersteller, erweitert Ausnahmen für Bildungseinrichtungen, führt Geräte‑ und Speichermedien‑Vergütungen ein und schafft Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen.

Schwerpunkte

  • Ein neues § 37a gibt Urhebern wissenschaftlicher Beiträge das Recht, ihre Arbeit nach zwölf Monaten kostenlos online zu stellen, wenn keine kommerziellen Ziele verfolgt werden.
  • Filmhersteller erhalten ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem Filmwerk und an allen filmischen Bearbeitungen, wobei die Vergütung zwischen Urheber und Hersteller zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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