Erweiterung des Elektrotechnikgesetzes: neue Definitionen, Pflichten und Marktüberwachung
Ministerialentwurf vom 02.06.2015Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Definition elektrischer Betriebsmittel, führt neue Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler ein und stärkt die Marktüberwachung durch Notifizierung von Prüfstellen sowie strengere Sanktionen bei Nichtkonformität.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/3/2015XXV
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Definition elektrischer Betriebsmittel, führt neue Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler ein und stärkt die Marktüberwachung durch Notifizierung von Prüfstellen sowie strengere Sanktionen bei Nichtkonformität.Schwerpunkte
- Die Definition von „elektrischen Betriebsmitteln“ wird erweitert, sodass Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können, ebenfalls darunter fallen.
- Bewegliche Anlagen (z. B. Geräte auf Fahrzeugen) unterliegen denselben sicherheitstechnischen Bestimmungen wie ortsfeste Anlagen.
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