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Erweiterung des Pflanzenschutzgesetzes zum Schutz vor invasiven Arten
Ministerialentwurf vom 09.06.2015

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Pflanzenschutzgesetz, indem er invasive gebietsfremde Arten bei Einfuhren aus Drittstaaten kontrolliert und die Länder verpflichtet, eigene Schutzmaßnahmen zu erlassen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/10/2015XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das Pflanzenschutzgesetz, indem er invasive gebietsfremde Arten bei Einfuhren aus Drittstaaten kontrolliert und die Länder verpflichtet, eigene Schutzmaßnahmen zu erlassen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf erweitert § 24 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes, sodass nun auch invasive gebietsfremde Arten bei Einfuhren aus Drittstaaten geprüft werden müssen.
  • Die Prüfung erfolgt durch die zuständigen Behörden (z. B. Bundesamt für Ernährungssicherheit, Bundesamt für Wald) nach den Vorgaben der EU‑Verordnung Nr. 1143/2014.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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