Zusammenfassung
Das Normengesetz 2015 legt fest, wie ein nicht‑gewinnorientierter Verein die Befugnis erhält, nationale Normen zu erstellen, welche Aufgaben er hat, wie Aufsicht und Schlichtung organisiert werden und wie das Bundesministerium die Finanzierung sicherstellt.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/23/2015XXV
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Zusammenfassung
Das Normengesetz 2015 legt fest, wie ein nicht‑gewinnorientierter Verein die Befugnis erhält, nationale Normen zu erstellen, welche Aufgaben er hat, wie Aufsicht und Schlichtung organisiert werden und wie das Bundesministerium die Finanzierung sicherstellt.Schwerpunkte
- Das Ministerium kann einem nicht‑gewinnorientierten Verein die Befugnis erteilen, nationale Normen zu schaffen und zu veröffentlichen sowie die Mitgliedschaft bei CEN und ISO zu beantragen.
- Die Normungsorganisation muss die in der EU‑Normungsverordnung festgelegten Verpflichtungen einhalten, alle relevanten Interessengruppen beteiligen und für ausreichende personelle sowie finanzielle Ressourcen sorgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.