Umsetzung von EU‑Richtlinien zur Entsorgung radioaktiver Abfälle im Strahlenschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 07.07.2015Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Strahlenschutzgesetz an, um EU‑Richtlinien zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle umzusetzen und ein Nationales Entsorgungsprogramm zu etablieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/8/2015XXV
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Strahlenschutzgesetz an, um EU‑Richtlinien zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle umzusetzen und ein Nationales Entsorgungsprogramm zu etablieren.Schwerpunkte
- Der Entwurf bindet drei EU‑Richtlinien (2011/70, 2013/59 und 2001/42) in das nationale Recht ein.
- Der Begriff „Beseitigung“ wird auf ein umfassendes Tätigkeitsfeld erweitert und der neue Begriff „Entsorgung radioaktiver Abfälle“ definiert.
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