<!--[-->Umsetzung von EU‑Richtlinien zur Entsorgung radioaktiver Abfälle im Strahlenschutzgesetz<!--]-->
Umsetzung von EU‑Richtlinien zur Entsorgung radioaktiver Abfälle im Strahlenschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 07.07.2015

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das Strahlenschutzgesetz an, um EU‑Richtlinien zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle umzusetzen und ein Nationales Entsorgungsprogramm zu etablieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/8/2015XXV
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das Strahlenschutzgesetz an, um EU‑Richtlinien zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle umzusetzen und ein Nationales Entsorgungsprogramm zu etablieren.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf bindet drei EU‑Richtlinien (2011/70, 2013/59 und 2001/42) in das nationale Recht ein.
  • Der Begriff „Beseitigung“ wird auf ein umfassendes Tätigkeitsfeld erweitert und der neue Begriff „Entsorgung radioaktiver Abfälle“ definiert.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP


7C - Unterland



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