Zusammenfassung
Der Entwurf fasst die verschiedenen Auslandsfreiwilligendienste unter das Freiwilligengesetz, schafft einen Förderverein und passt Sozialversicherung sowie Familienbeihilfe an.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/15/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf fasst die verschiedenen Auslandsfreiwilligendienste unter das Freiwilligengesetz, schafft einen Förderverein und passt Sozialversicherung sowie Familienbeihilfe an.Schwerpunkte
- Die Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk‑, Friedens‑ und Sozialdienst) werden in das Freiwilligengesetz integriert, sodass sie künftig nach einheitlichen Regeln vergeben werden.
- Spezielle Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (§ 12b) werden aufgehoben und durch § 12c ersetzt, wodurch ein zehn‑monatiger Auslandsfreiwilligendienst auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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