Erweiterung des AWG um Seveso‑Sicherheitsvorschriften und neue Durchgriffsbefugnisse
Ministerialentwurf vom 19.07.2015Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Abfallwirtschaftsgesetz um ein Seveso‑Regelwerk, das Betreiber von Anlagen mit gefährlichen Stoffen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, Meldungen und Kontrollen verpflichtet, und stärkt die Befugnisse der Behörden bei Beschlagnahme von illegalen Abfällen sowie ein Vorzugspfandrecht für den Bund.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/20/2015XXV
Abfall
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Abfallwirtschaftsgesetz um ein Seveso‑Regelwerk, das Betreiber von Anlagen mit gefährlichen Stoffen zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen, Meldungen und Kontrollen verpflichtet, und stärkt die Befugnisse der Behörden bei Beschlagnahme von illegalen Abfällen sowie ein Vorzugspfandrecht für den Bund.Schwerpunkte
- Ein neues Seveso‑Regelwerk (§ 59a‑m) wird eingeführt, um schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhindern und ihre Folgen zu begrenzen.
- Befugte Fachpersonen und akkreditierte Stellen dürfen Probenahmen und Analysen unabhängig vom eigenen Labor durchführen, wenn sie die geforderten Qualitäts‑ und Interessenkonflikt‑Kriterien erfüllen.
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