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Umstrukturierung des Pflegeberufs: Einführung von Pflegeassistenz‑ und Pflegefachassistenzberufen
Ministerialentwurf vom 21.07.2015

Zusammenfassung

Die GuKG‑Novelle 2015 schafft die neuen Berufskategorien Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, führt ein Pflegepraktikum für Studierende ein und legt verkürzte Ausbildungswege für bereits qualifizierte Fachkräfte fest. Gleichzeitig wird das Berufsbild der Pflegehilfe umbenannt, die Qualifikationsnachweise werden vereinfacht und zahlreiche Übergangsfristen bis 2024 definiert.
Bundesministerium für Gesundheit7/22/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die GuKG‑Novelle 2015 schafft die neuen Berufskategorien Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, führt ein Pflegepraktikum für Studierende ein und legt verkürzte Ausbildungswege für bereits qualifizierte Fachkräfte fest. Gleichzeitig wird das Berufsbild der Pflegehilfe umbenannt, die Qualifikationsnachweise werden vereinfacht und zahlreiche Übergangsfristen bis 2024 definiert.

Schwerpunkte

  • Die Berufsbezeichnungen werden neu strukturiert: "Pflegehilfe" wird durch die übergeordneten Berufe "Pflegeassistenz" und "Pflegefachassistenz" ersetzt.
  • Personen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Pflegeassistenz können eine verkürzte zweijährige Ausbildung zum gehobenen Dienst absolvieren.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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