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Novelle des Kraftfahrgesetzes – neue Datenbank, Tachoverbot und strengere Kennzeichnungsregeln
Ministerialentwurf vom 28.07.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz: Er definiert Sonderkraftfahrzeuge neu, führt eine zentrale Deckungsevidenz für Versicherungsnachweise ein und verbietet Kilometerzähler‑Manipulationen. Zudem werden strengere Regeln für Probefahrtkennzeichen und den Einsatz von Blaulicht festgelegt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2015XXV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz: Er definiert Sonderkraftfahrzeuge neu, führt eine zentrale Deckungsevidenz für Versicherungsnachweise ein und verbietet Kilometerzähler‑Manipulationen. Zudem werden strengere Regeln für Probefahrtkennzeichen und den Einsatz von Blaulicht festgelegt.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Sonderkraftfahrzeug“ wird neu definiert, um Fahrzeuge zu erfassen, die nicht ausschließlich auf Rädern laufen oder mit einer anderen Maschine verbunden sind.
  • Ein oder zwei Tagfahrleuchten werden als zulässige Beleuchtung für bestimmte Fahrzeuge eingeführt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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