Messgeräte‑Verordnung 2015 – Einführung von EU‑Konformitätsbewertung und Marktüberwachung Ministerialentwurf vom 8/5/2015
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/5/2015XXV
Maße und Gewichte
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine EU‑weite Konformitätsbewertung für Messgeräte ein, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und stärkt die Marktüberwachung durch neue Notifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften.Schwerpunkte
- Einrichtung einer Notifizierungsbehörde beim Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, die Konformitätsbewertungsstellen nach den EU‑Richtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU prüft und benannt wird.
- Hersteller müssen für jedes Messgerät eine EU‑Konformitätserklärung ausstellen, die CE‑Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen und die technischen Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren.
Dokumente (PDFs)
Messgeräteverordnung - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Waagen-Verordnung - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Eichvorschriften - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Eichvorschriften - Textgegenüberstellung
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Messgeräteverordnung - Erläuterungen
Waagen-Verordnung - Erläuterungen
Eichvorschriften - Sammelnovelle
Eichvorschriften - Erläuterungen
Textgegenüberstellung
Messgeräteverordnung
Waagen-Verordnung
Begleitschreiben
Erläuterungen
Gesetzestext
