<!--[-->Messgeräte‑Verordnung 2015 – Einführung von EU‑Konformitätsbewertung und Marktüberwachung<!--]-->
Messgeräte‑Verordnung 2015 – Einführung von EU‑Konformitätsbewertung und Marktüberwachung Ministerialentwurf vom 8/5/2015
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Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/5/2015XXV
Maße und Gewichte

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine EU‑weite Konformitätsbewertung für Messgeräte ein, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und stärkt die Marktüberwachung durch neue Notifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften.

Schwerpunkte

  • Einrichtung einer Notifizierungsbehörde beim Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, die Konformitätsbewertungsstellen nach den EU‑Richtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU prüft und benannt wird.
  • Hersteller müssen für jedes Messgerät eine EU‑Konformitätserklärung ausstellen, die CE‑Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen und die technischen Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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