Messgeräte‑Verordnung 2015 – Einführung von EU‑Konformitätsbewertung und Marktüberwachung
Ministerialentwurf vom 04.08.2015Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine EU‑weite Konformitätsbewertung für Messgeräte ein, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und stärkt die Marktüberwachung durch neue Notifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/5/2015XXV
Maße und Gewichte
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine EU‑weite Konformitätsbewertung für Messgeräte ein, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und stärkt die Marktüberwachung durch neue Notifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften.Schwerpunkte
- Einrichtung einer Notifizierungsbehörde beim Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, die Konformitätsbewertungsstellen nach den EU‑Richtlinien 2014/31/EU und 2014/32/EU prüft und benannt wird.
- Hersteller müssen für jedes Messgerät eine EU‑Konformitätserklärung ausstellen, die CE‑Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen und die technischen Unterlagen zehn Jahre lang aufbewahren.
Dokumente (PDFs)
Messgeräteverordnung - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Waagen-Verordnung - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Eichvorschriften - Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Eichvorschriften - Textgegenüberstellung
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Messgeräteverordnung - Erläuterungen
Waagen-Verordnung - Erläuterungen
Eichvorschriften - Sammelnovelle
Eichvorschriften - Erläuterungen
Textgegenüberstellung
Messgeräteverordnung
Waagen-Verordnung
Begleitschreiben
Erläuterungen
Gesetzestext
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im Titel verlinkt.