Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Jugendstrafrecht, führt den Begriff „junger Erwachsener“ ein, erweitert Diversions‑ und Haft‑Alternativen und schafft ein Tilgungsgesetz zur Löschung veralteter Verurteilungen.Bundesministerium für Justiz8/12/2015XXV
Strafrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Jugendstrafrecht, führt den Begriff „junger Erwachsener“ ein, erweitert Diversions‑ und Haft‑Alternativen und schafft ein Tilgungsgesetz zur Löschung veralteter Verurteilungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „junger Erwachsener“ (18‑20 Jahre) wird im JGG definiert, um die Strafrahmen an das Jugendstrafrecht anzupassen.
- Erweiterung der Diversionsmöglichkeiten: Bei gemeinnützigen Leistungen oder Tatausgleich kann ein Bewährungshelfer hinzugezogen werden; Einführung von Sozialnetzkonferenzen zur Einbindung des sozialen Umfelds.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.