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Reform des Jugendstrafrechts & Tilgung veralteter Verurteilungen
Ministerialentwurf vom 11.08.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Jugendstrafrecht, führt den Begriff „junger Erwachsener“ ein, erweitert Diversions‑ und Haft‑Alternativen und schafft ein Tilgungsgesetz zur Löschung veralteter Verurteilungen.
Bundesministerium für Justiz8/12/2015XXV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Jugendstrafrecht, führt den Begriff „junger Erwachsener“ ein, erweitert Diversions‑ und Haft‑Alternativen und schafft ein Tilgungsgesetz zur Löschung veralteter Verurteilungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Begriff „junger Erwachsener“ (18‑20 Jahre) wird im JGG definiert, um die Strafrahmen an das Jugendstrafrecht anzupassen.
  • Erweiterung der Diversionsmöglichkeiten: Bei gemeinnützigen Leistungen oder Tatausgleich kann ein Bewährungshelfer hinzugezogen werden; Einführung von Sozialnetzkonferenzen zur Einbindung des sozialen Umfelds.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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