Gesetzentwurf zur Modernisierung von Aktien‑, Gerichts‑, JBA‑ und Rechtsanwaltsrecht
Ministerialentwurf vom 20.03.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Aktiengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Justizbetreuungsagentur‑Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung. Er führt neue Sanktionen für Unternehmen ein, die nicht auf Namensaktien umstellen, verlegt amtliche Veröffentlichungen ins Justiz‑Intranet und erweitert die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur.Bundesministerium für Justiz3/21/2014XXV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Aktiengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Justizbetreuungsagentur‑Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung. Er führt neue Sanktionen für Unternehmen ein, die nicht auf Namensaktien umstellen, verlegt amtliche Veröffentlichungen ins Justiz‑Intranet und erweitert die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur.Schwerpunkte
- Dividendenansprüche aus Namensaktien verfallen am Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.
- Vorstände, die das Aktienbuch nicht ordnungsgemäß führen, können mit einer Zwangsstrafe bis zu 3 600 € belegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.