<!--[-->Gesetzentwurf zur Modernisierung von Aktien‑, Gerichts‑, JBA‑ und Rechtsanwaltsrecht<!--]-->
Gesetzentwurf zur Modernisierung von Aktien‑, Gerichts‑, JBA‑ und Rechtsanwaltsrecht
Ministerialentwurf vom 20.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Aktiengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Justizbetreuungsagentur‑Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung. Er führt neue Sanktionen für Unternehmen ein, die nicht auf Namensaktien umstellen, verlegt amtliche Veröffentlichungen ins Justiz‑Intranet und erweitert die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur.
Bundesministerium für Justiz3/21/2014XXV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Aktiengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Justizbetreuungsagentur‑Gesetz und die Rechtsanwaltsordnung. Er führt neue Sanktionen für Unternehmen ein, die nicht auf Namensaktien umstellen, verlegt amtliche Veröffentlichungen ins Justiz‑Intranet und erweitert die Aufgaben der Justizbetreuungsagentur.

Schwerpunkte

  • Dividendenansprüche aus Namensaktien verfallen am Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde.
  • Vorstände, die das Aktienbuch nicht ordnungsgemäß führen, können mit einer Zwangsstrafe bis zu 3 600 € belegt werden.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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