<!--[-->Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2014/17/EU<!--]-->
Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2014/17/EU
Ministerialentwurf vom 03.09.2015

Zusammenfassung

Das HIKrG setzt die EU‑Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen um, definiert zentrale Begriffe, legt Informations‑ und Prüfpflichten für Kreditgeber fest und enthält Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Justiz9/4/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das HIKrG setzt die EU‑Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen um, definiert zentrale Begriffe, legt Informations‑ und Prüfpflichten für Kreditgeber fest und enthält Sanktionen bei Verstößen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz trat am 21. März 2016 in Kraft.
  • Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für Kredite, die durch ein Pfandrecht an einer Liegenschaft besichert sind oder dem Erwerb bzw. der Erhaltung von Eigentumsrechten dienen.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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