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Umsetzung der EU‑Abwicklungsverordnung und Einrichtung eines nationalen Abwicklungsfonds
Ministerialentwurf vom 06.10.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Verordnung 806/2014 in österreichisches Recht um, schafft einen einheitlichen Abwicklungsfonds, definiert die Rolle der FMA als Abwicklungsbehörde und passt mehrere Finanzgesetze an.
Bundesministerium für Finanzen10/7/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Verordnung 806/2014 in österreichisches Recht um, schafft einen einheitlichen Abwicklungsfonds, definiert die Rolle der FMA als Abwicklungsbehörde und passt mehrere Finanzgesetze an.

Schwerpunkte

  • Die FMA wird als nationale Abwicklungsbehörde benannt und erhält Befugnisse, die nur soweit gelten, wie die EU‑Verordnung 806/2014 nicht bereits anwendbar ist.
  • Die Abwicklungsbehörde kann jederzeit Auskünfte einholen, Bücher einsehen und Vor‑Ort‑Prüfungen bei betroffenen Instituten durchführen.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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