Einführung eines nachträglichen Finanzierungssicherungsbeitrags für Arzneimittel (2016‑2018)
Ministerialentwurf vom 18.10.2015Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen nachträglichen Finanzierungssicherungsbeitrag ein, den Pharmaunternehmen für die Jahre 2016‑2018 als Rabatt auf ihren Heilmittelumsatz an die Krankenversicherung zahlen müssen. Der Beitrag wird nach Preis‑ und Erstattungskodex‑Kategorien gestaffelt und kostet jährlich rund 125 Millionen Euro.Bundesministerium für Gesundheit10/19/2015XXV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen nachträglichen Finanzierungssicherungsbeitrag ein, den Pharmaunternehmen für die Jahre 2016‑2018 als Rabatt auf ihren Heilmittelumsatz an die Krankenversicherung zahlen müssen. Der Beitrag wird nach Preis‑ und Erstattungskodex‑Kategorien gestaffelt und kostet jährlich rund 125 Millionen Euro.Schwerpunkte
- Ein nachträglicher Finanzierungssicherungsbeitrag wird für die Jahre 2016‑2018 eingeführt, den Unternehmen bis zum 1. Juli des Folgejahres an die Krankenversicherung zahlen müssen.
- Der Rabatt wird gestaffelt: 3 % (plus 10 % USt.) für grüne, 7 % (plus 10 % USt.) für gelbe/rote und 15 % (plus 10 % USt.) für nicht gelistete Arzneimittel.
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