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Abgabenänderungsgesetz 2015 – Modernisierung von Steuer‑ und Zollrecht
Ministerialentwurf vom 15.10.2015

Zusammenfassung

Das Abgabenänderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Steuer- und Zollrecht: Es führt neue Regelungen für organische Vertreter, ein Evidenzkonto für Kapital‑Einlagen und Raten‑Zahlungen bei grenzüberschreitenden Transfers ein und passt zahlreiche Verweise an die aktuelle EU‑Verordnung Nr. 952/2013 an.
Bundesministerium für Finanzen10/16/2015XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das Abgabenänderungsgesetz 2015 modernisiert das österreichische Steuer- und Zollrecht: Es führt neue Regelungen für organische Vertreter, ein Evidenzkonto für Kapital‑Einlagen und Raten‑Zahlungen bei grenzüberschreitenden Transfers ein und passt zahlreiche Verweise an die aktuelle EU‑Verordnung Nr. 952/2013 an.

Schwerpunkte

  • Einkünfte aus einer Tätigkeit als organischer Vertreter werden künftig der natürlichen Person zugerechnet, wenn die Leistung von einer von ihr beherrschten Körperschaft erbracht wird.
  • Ein neues Evidenzkonto wird eingeführt, um Einlagen, Rückzahlungen und offene Gewinnausschüttungen lückenlos zu erfassen und damit die Bemessungsgrundlage für spätere Steuerberechnungen zu sichern.
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr. © Parlamentsdirektion

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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