Sonderpensionenbegrenzungsgesetz – Einführung gestaffelter Pensionssicherungsbeiträge
Ministerialentwurf vom 24.03.2014Zusammenfassung
Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz führt für zahlreiche öffentliche Funktionäre und deren Angehörige einen gestaffelten Pensions‑ bzw. Sicherungsbeitrag ein, wenn ihre Pensionen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschreiten. Die neuen Beiträge (5 % bis 25 %) gelten ab dem 1. Januar 2015 für über 28 betroffene Gesetze.Bundeskanzleramt3/25/2014XXV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz führt für zahlreiche öffentliche Funktionäre und deren Angehörige einen gestaffelten Pensions‑ bzw. Sicherungsbeitrag ein, wenn ihre Pensionen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage überschreiten. Die neuen Beiträge (5 % bis 25 %) gelten ab dem 1. Januar 2015 für über 28 betroffene Gesetze.Schwerpunkte
- Für Funktionäre und Bedienstete von öffentlichen Rechtsträgern, die dem Rechnungshof unterstehen, wird ein gestaffelter Pensionssicherungsbeitrag eingeführt, der ab 5 % beginnt und bis zu 25 % ansteigen kann.
- Das Bezügegesetz wird um § 44n erweitert, das die Beitragssätze für wiederkehrende Geldleistungen in vier Stufen (5 %, 10 %, 20 %, 25 %) festlegt.
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