Befristete Aufenthaltsberechtigung, Asylkarte & strengere Familiennachzugsregeln
Ministerialentwurf vom 02.11.2015Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein dreijähriges befristetes Aufenthaltsrecht für Asylberechtigte ein, schafft die „Karte für Asylberechtigte“ und verschärft die Bedingungen für den Familiennachzug. Zusätzlich wird ein jährliches Gutachten zur Lage in Herkunftsländern eingeführt, das bei wesentlichen Veränderungen ein Aberkennungsverfahren auslöst.Bundesministerium für Inneres11/3/2015XXV
Flüchtling
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein dreijähriges befristetes Aufenthaltsrecht für Asylberechtigte ein, schafft die „Karte für Asylberechtigte“ und verschärft die Bedingungen für den Familiennachzug. Zusätzlich wird ein jährliches Gutachten zur Lage in Herkunftsländern eingeführt, das bei wesentlichen Veränderungen ein Aberkennungsverfahren auslöst.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext führt ein zunächst befristetes Aufenthaltsrecht von drei Jahren für Asylberechtigte ein; danach wird das Recht unbefristet, solange keine Aberkennungsgründe vorliegen.
- Ein jährliches Gutachten wird eingeführt, das prüft, ob in den Herkunftsländern wesentliche, dauerhafte Veränderungen der politischen Lage eingetreten sind; bei positivem Ergebnis muss ein Aberkennungsverfahren eingeleitet werden.
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