Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Mutterschutz, das Väter‑Karenz- und das Angestelltengesetz: er stärkt Kündigungs‑ und Teilzeit‑schutz bei Fehlgeburten, bezieht freie Dienstnehmerinnen ein und schafft Karenz für Pflege‑/Adoptiveltern.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/3/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Mutterschutz, das Väter‑Karenz- und das Angestelltengesetz: er stärkt Kündigungs‑ und Teilzeit‑schutz bei Fehlgeburten, bezieht freie Dienstnehmerinnen ein und schafft Karenz für Pflege‑/Adoptiveltern.Schwerpunkte
- Der Mutterschutz wird auf freie Dienstnehmerinnen ausgeweitet, sodass sie Anspruch auf Freistellung nach § 3 und § 5 Abs. 1/3 haben.
- Eine Kündigung ist bis vier Wochen nach einer Fehlgeburt unwirksam; die Dienstnehmerin muss auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.