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Erweiterung von Mutterschutz, Karenz und Teilzeit‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 02.11.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert den Mutterschutz, das Väter‑Karenz- und das Angestelltengesetz: er stärkt Kündigungs‑ und Teilzeit‑schutz bei Fehlgeburten, bezieht freie Dienstnehmerinnen ein und schafft Karenz für Pflege‑/Adoptiveltern.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/3/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert den Mutterschutz, das Väter‑Karenz- und das Angestelltengesetz: er stärkt Kündigungs‑ und Teilzeit‑schutz bei Fehlgeburten, bezieht freie Dienstnehmerinnen ein und schafft Karenz für Pflege‑/Adoptiveltern.

Schwerpunkte

  • Der Mutterschutz wird auf freie Dienstnehmerinnen ausgeweitet, sodass sie Anspruch auf Freistellung nach § 3 und § 5 Abs. 1/3 haben.
  • Eine Kündigung ist bis vier Wochen nach einer Fehlgeburt unwirksam; die Dienstnehmerin muss auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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