<!--[-->Übertragung des Stammzellregisters auf die GÖG und Erweiterung datenschutzrechtlicher Grundlagen<!--]-->
Übertragung des Stammzellregisters auf die GÖG und Erweiterung datenschutzrechtlicher Grundlagen
Ministerialentwurf vom 02.11.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt das österreichische Stammzellregister auf die Gesundheit Österreich GmbH, definiert neue Datenverarbeitungsbefugnisse und passt Fristen sowie EU‑rechtliche Verweise an, um die Versorgung von Patienten mit Stammzellspenden zu sichern und die Evaluation des Brustkrebs‑Früherkennungsprogramms zu ermöglichen.
Bundesministerium für Gesundheit11/3/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt das österreichische Stammzellregister auf die Gesundheit Österreich GmbH, definiert neue Datenverarbeitungsbefugnisse und passt Fristen sowie EU‑rechtliche Verweise an, um die Versorgung von Patienten mit Stammzellspenden zu sichern und die Evaluation des Brustkrebs‑Früherkennungsprogramms zu ermöglichen.

Schwerpunkte

  • Die GÖG übernimmt die Koordination und Abwicklung von Vorhaben im Organ‑ und Stammzelltransplantationswesen, inklusive der Funktion des österreichischen Stammzellregisters.
  • Ein neuer § 4a definiert das österreichische Stammzellregister, legt dessen zentrale Aufgaben fest und bestimmt, welche Daten (Patienten‑, Spender‑ und Versicherungsdaten) verarbeitet werden dürfen.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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