Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2015 – Reform der Heeresentschädigung und Erweiterung der Sozialversicherung
Ministerialentwurf vom 03.11.2015Zusammenfassung
Das SRÄG 2015 ändert zahlreiche Sozialversicherungsgesetze, überträgt die Verantwortung für Heeresentschädigungen auf den Bund, hebt das Heeresversorgungsgesetz auf und führt neue Pflichtversicherungsgruppen ein.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/4/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das SRÄG 2015 ändert zahlreiche Sozialversicherungsgesetze, überträgt die Verantwortung für Heeresentschädigungen auf den Bund, hebt das Heeresversorgungsgesetz auf und führt neue Pflichtversicherungsgruppen ein.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für Entschädigungen wegen Heeresschädigungen wird vom bisherigen Träger auf den Bund übertragen, das Heeresversorgungsgesetz wird aufgehoben.
- SexdienstleisterInnen werden in die Pflichtversicherung aufgenommen, sodass sie künftig Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
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