Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, um für 2015‑2018 neue Haftungsobergrenzen für den Bund und seine außerbudgetären Einheiten festzulegen.Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, um für 2015‑2018 neue Haftungsobergrenzen für den Bund und seine außerbudgetären Einheiten festzulegen.Schwerpunkte
- Die Gesamtobergrenze für die Haftungen des Bundes wird auf 180,9 Mrd. € festgelegt (zuvor 193,1 Mrd. €).
- Die Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten wird auf 900 Mio. € angehoben (zuvor 100 Mio. €).
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