<!--[-->Neufestsetzung der Bundeshaftungsobergrenzen 2015‑2018<!--]-->
Neufestsetzung der Bundeshaftungsobergrenzen 2015‑2018
Ministerialentwurf vom 24.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, um für 2015‑2018 neue Haftungsobergrenzen für den Bund und seine außerbudgetären Einheiten festzulegen.
Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, um für 2015‑2018 neue Haftungsobergrenzen für den Bund und seine außerbudgetären Einheiten festzulegen.

Schwerpunkte

  • Die Gesamtobergrenze für die Haftungen des Bundes wird auf 180,9 Mrd. € festgelegt (zuvor 193,1 Mrd. €).
  • Die Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten wird auf 900 Mio. € angehoben (zuvor 100 Mio. €).
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



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