<!--[-->Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2015 – Opferschutz, Kontenregister‑Auskunft und Verfahrensreformen<!--]-->
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2015 – Opferschutz, Kontenregister‑Auskunft und Verfahrensreformen
Ministerialentwurf vom 04.11.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Richtlinien um, stärkt Opferrechte und erleichtert die Vermögensaufklärung durch neue Auskunftsregelungen, während er den Kontakt zum Verteidiger stärker reguliert.
Bundesministerium für Justiz11/5/2015XXV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf setzt EU‑Richtlinien um, stärkt Opferrechte und erleichtert die Vermögensaufklärung durch neue Auskunftsregelungen, während er den Kontakt zum Verteidiger stärker reguliert.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt neue Opferrechte ein, darunter das Recht auf ehestmögliche Feststellung besonderer Schutzbedürftigkeit (§ 66a) und erweiterte Informations- sowie Übersetzungsrechte (§ 70).
  • Die Auskunft aus dem Kontenregister (§ 109 Z 3) und über Bankkonten (§ 109 Z 4, § 116) wird erleichtert, um Vermögenswerte bei Wirtschaftskriminalität schneller zu ermitteln.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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