Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bundesstraßen‑Mautgesetz um externe Kosten (Luft‑ und Lärmbelastung) und stärkt die Durchsetzung von Mautvorschriften.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/26/2015XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bundesstraßen‑Mautgesetz um externe Kosten (Luft‑ und Lärmbelastung) und stärkt die Durchsetzung von Mautvorschriften.Schwerpunkte
- Der bisherige Absatz 3 des § 5 entfällt, wodurch die Ausnahmeregelung für Notstandstransporte nicht mehr automatisch ersetzt werden muss.
- Der Begriff „Verrechnung“ wird erweitert um die Angabe, dass ein Beleg nach Art. 7j Abs. 3 der EU‑Wegekostenrichtlinie erstellt werden muss.
Dokumente (PDFs)
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