Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Weingesetz: Es richtet sich nach der EU‑Weinverordnung, verbietet bestimmte Zusatzstoffe, erhöht die zulässige Hektar‑Menge, führt ein Genehmigungssystem für neue Rebpflanzungen ein und digitalisiert das Rebflächenverzeichnis.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2015XXV
Wein
Weinbau
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Weingesetz: Es richtet sich nach der EU‑Weinverordnung, verbietet bestimmte Zusatzstoffe, erhöht die zulässige Hektar‑Menge, führt ein Genehmigungssystem für neue Rebpflanzungen ein und digitalisiert das Rebflächenverzeichnis.Schwerpunkte
- Der Zusatz von Sorbinsäure und Dimethyldicarbonat ist bei Qualitäts‑ und Landwein ausdrücklich verboten.
- Die zulässige Hektar‑Höchstmenge wird von 9 000 kg/6 750 l auf 11 000 kg/8 250 l pro Hektar erhöht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.