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Novelle 2015: Modernisierung des Weingesetzes
Ministerialentwurf vom 25.11.2015

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das österreichische Weingesetz: Es richtet sich nach der EU‑Weinverordnung, verbietet bestimmte Zusatzstoffe, erhöht die zulässige Hektar‑Menge, führt ein Genehmigungssystem für neue Rebpflanzungen ein und digitalisiert das Rebflächenverzeichnis.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2015XXV
Wein
Weinbau

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das österreichische Weingesetz: Es richtet sich nach der EU‑Weinverordnung, verbietet bestimmte Zusatzstoffe, erhöht die zulässige Hektar‑Menge, führt ein Genehmigungssystem für neue Rebpflanzungen ein und digitalisiert das Rebflächenverzeichnis.

Schwerpunkte

  • Der Zusatz von Sorbinsäure und Dimethyldicarbonat ist bei Qualitäts‑ und Landwein ausdrücklich verboten.
  • Die zulässige Hektar‑Höchstmenge wird von 9 000 kg/6 750 l auf 11 000 kg/8 250 l pro Hektar erhöht.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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