Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umsatzsteuergesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits‑ und Sozialbereich‑Beihilfegesetz sowie das Amtshilfe‑Durchführungsgesetz. Ziel ist die Vereinheitlichung der Umsatzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen, die Anpassung von Schwellenwerten, die Korrektur verfassungswidriger Grundstücksbewertungen und die Stärkung internationaler Amtshilfe‑Standards.Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umsatzsteuergesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits‑ und Sozialbereich‑Beihilfegesetz sowie das Amtshilfe‑Durchführungsgesetz. Ziel ist die Vereinheitlichung der Umsatzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen, die Anpassung von Schwellenwerten, die Korrektur verfassungswidriger Grundstücksbewertungen und die Stärkung internationaler Amtshilfe‑Standards.Schwerpunkte
- Ein neuer EU‑One‑Stop‑Shop ermöglicht Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen, ihre Umsatzsteuer zentral zu melden und zu zahlen.
- Die Buchführungsschwelle für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe wird von 400 000 € auf 550 000 € angehoben, wobei die Regelungen zur Pauschalierung unverändert bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.