Verlängerung der Gerichtspraxis und Erhöhung des Ausbildungsbeitrags
Ministerialentwurf vom 21.01.2016Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate und erhöht den Ausbildungsbeitrag von 1 035 € auf 1 272,35 €, wobei entsprechende Anpassungen in mehreren Gesetzen vorgenommen werden.Bundesministerium für Justiz1/22/2016XXV
Notar
Rechtsanwalt
Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate und erhöht den Ausbildungsbeitrag von 1 035 € auf 1 272,35 €, wobei entsprechende Anpassungen in mehreren Gesetzen vorgenommen werden.Schwerpunkte
- Die Mindestdauer der Gerichtspraxis wird von fünf auf sieben Monate verlängert, wobei ab dem sechsten Ausbildungsmonat die Regelungen des Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes gelten.
- Der monatliche Ausbildungsbeitrag wird von 1 035 € auf 1 272,35 € erhöht, um die Vergütung an vergleichbare Verwaltungspraktika anzupassen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.