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Familienzeitbonus – Finanzielle Unterstützung für Väter
Ministerialentwurf vom 25.01.2016

Zusammenfassung

Das Familienzeitbonusgesetz gewährt Vätern für 31 Tage nach der Geburt ihres Kindes einen täglichen Bonus von 22,60 €, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Bonus ist nicht mit dem Kinderbetreuungsgeld kombinierbar und wird über die Krankenkassen aus einem speziellen Fonds finanziert.
Bundesministerium für Familien und Jugend1/26/2016XXV
Familie

Zusammenfassung

Das Familienzeitbonusgesetz gewährt Vätern für 31 Tage nach der Geburt ihres Kindes einen täglichen Bonus von 22,60 €, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Bonus ist nicht mit dem Kinderbetreuungsgeld kombinierbar und wird über die Krankenkassen aus einem speziellen Fonds finanziert.

Schwerpunkte

  • Der Bonus steht Vätern zu, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird, beide Elternteile und das Kind im selben Haushalt leben, der Vater in den letzten 213 Tagen vor dem Bezug sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat.
  • Der Familienzeitbonus beträgt 22,60 € pro Tag und kann für genau 31 aufeinanderfolgende Kalendertage innerhalb eines Zeitraums von 61 Tagen nach der Geburt beansprucht werden.
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Karmasin Sophie, MMag. Dr.

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