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Einführung einer allgemeinen Ausbildungspflicht für Jugendliche
Ministerialentwurf vom 25.01.2016

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine allgemeine Ausbildungspflicht für Jugendliche ein, die nach der Pflichtschule weder Schule noch Lehre besuchen, und legt Pflichten für Eltern, Behörden und das Sozialministeriumservice fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/26/2016XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine allgemeine Ausbildungspflicht für Jugendliche ein, die nach der Pflichtschule weder Schule noch Lehre besuchen, und legt Pflichten für Eltern, Behörden und das Sozialministeriumservice fest.

Schwerpunkte

  • Eltern müssen sicherstellen, dass Jugendliche bis zum 18. Jahrgang an einer Bildungs‑ oder Ausbildungsmaßnahme teilnehmen.
  • Die Pflicht kann durch schulische Vorbereitungskurse, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Assistenzangebote oder geeignete Beschäftigungen erfüllt werden.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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