Bundesgesetz zur Einrichtung und Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)
Ministerialentwurf vom 26.01.2016Zusammenfassung
Das Gesetz richtet die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ein, um die Qualität von Jahres- und Konzernabschlüssen zu sichern. Es legt fest, wie Prüfer und Prüfungsgesellschaften registriert, überwacht und bei Verstößen sanktioniert werden, und regelt die Finanzierung durch Beiträge und Bundesmittel.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/27/2016XXV
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Zusammenfassung
Das Gesetz richtet die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ein, um die Qualität von Jahres- und Konzernabschlüssen zu sichern. Es legt fest, wie Prüfer und Prüfungsgesellschaften registriert, überwacht und bei Verstößen sanktioniert werden, und regelt die Finanzierung durch Beiträge und Bundesmittel.Schwerpunkte
- Die APAB wird als eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien eingerichtet und ist von Weisungen anderer Behörden unabhängig.
- Der Vorstand (zwei Mitglieder) leitet die Behörde, während der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und das Budget sowie wichtige Entscheidungen genehmigt.
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