Zusammenfassung
Der Entwurf beendet die Teilrechtsfähigkeit des Patentamts, überträgt dessen Vermögen auf den Bund und schafft ein Übergangsrecht für betroffene Arbeitnehmer:innen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/4/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf beendet die Teilrechtsfähigkeit des Patentamts, überträgt dessen Vermögen auf den Bund und schafft ein Übergangsrecht für betroffene Arbeitnehmer:innen.Schwerpunkte
- Der Präsident bzw. die Präsidentin des Patentamts bleibt Leiter des Amts, übernimmt jedoch nur noch die hoheitliche Aufgabe.
- Die speziellen Bestimmungen für die Teilrechtsfähigkeit (§ 58a und § 58b) werden vollständig aufgehoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.