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Aufhebung der Teilrechtsfähigkeit beim Patentamt
Ministerialentwurf vom 03.02.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf beendet die Teilrechtsfähigkeit des Patentamts, überträgt dessen Vermögen auf den Bund und schafft ein Übergangsrecht für betroffene Arbeitnehmer:innen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/4/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf beendet die Teilrechtsfähigkeit des Patentamts, überträgt dessen Vermögen auf den Bund und schafft ein Übergangsrecht für betroffene Arbeitnehmer:innen.

Schwerpunkte

  • Der Präsident bzw. die Präsidentin des Patentamts bleibt Leiter des Amts, übernimmt jedoch nur noch die hoheitliche Aufgabe.
  • Die speziellen Bestimmungen für die Teilrechtsfähigkeit (§ 58a und § 58b) werden vollständig aufgehoben.
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ


6A - Graz und Umgebung



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