Einrichtung einer Bundesanstalt für die KZ‑Gedenkstätte Mauthausen
Ministerialentwurf vom 08.03.2016Zusammenfassung
Der Entwurf gründet die Bundesanstalt „KZ‑Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ als eigenständige, gemeinnützige Einrichtung, die das Gedenken an die NS‑Verbrechen bewahrt, Forschung und Bildung fördert sowie Überlebende betreut. Die Finanzierung erfolgt über Bundeszuwendungen und eigene Einnahmen; Organe sind Kuratorium, Geschäftsführung und Beiräte.Bundesministerium für Inneres3/9/2016XXV
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Zusammenfassung
Der Entwurf gründet die Bundesanstalt „KZ‑Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ als eigenständige, gemeinnützige Einrichtung, die das Gedenken an die NS‑Verbrechen bewahrt, Forschung und Bildung fördert sowie Überlebende betreut. Die Finanzierung erfolgt über Bundeszuwendungen und eigene Einnahmen; Organe sind Kuratorium, Geschäftsführung und Beiräte.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt „KZ‑Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ wird als Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet.
- Ziel ist es, das Wissen über die NS‑Massenverbrechen im Lager Mauthausen, Gusen und den Außenlagern zu bewahren und gesellschaftlich zu verankern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.