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Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz (LSD‑BG)
Ministerialentwurf vom 10.03.2016

Zusammenfassung

Das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz legt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeitregeln für alle Arbeitnehmer fest, erweitert die Haftung von ausländischen Arbeitgebern und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten ein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, Zahlungsstopps oder ein Dienstleistungsverbotsbefehl.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/11/2016XXV
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz legt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeitregeln für alle Arbeitnehmer fest, erweitert die Haftung von ausländischen Arbeitgebern und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten ein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, Zahlungsstopps oder ein Dienstleistungsverbotsbefehl.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse, die Entsendungen und Überlassungen von Arbeitskräften nach Österreich betreffen, mit Ausnahmen für öffentliche Dienstverhältnisse und bestimmte gemeinnützige Institutionen.
  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt, bezahlten Urlaub und die Einhaltung von Höchstarbeits‑ sowie Mindestruhezeiten – auch dann, wenn ihr Arbeitgeber keinen Sitz in Österreich hat.
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Stöger Alois, diplômé

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