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Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und Einführung eines Rechts auf Informationszugang
Ministerialentwurf vom 24.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht die bisherige Amtsverschwiegenheit und schafft ein verfassungsgesetzlich gesichertes Recht für Bürger, Informationen von staatlichen Organen einzusehen. Gleichzeitig verpflichtet er die genannten Organe, Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen.
Bundeskanzleramt3/25/2014XXV
Verfassung

Zusammenfassung

Der Entwurf streicht die bisherige Amtsverschwiegenheit und schafft ein verfassungsgesetzlich gesichertes Recht für Bürger, Informationen von staatlichen Organen einzusehen. Gleichzeitig verpflichtet er die genannten Organe, Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen.

Schwerpunkte

  • Die bisherigen Bestimmungen über Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 und 4) werden aufgehoben, sodass Informationen nicht mehr grundsätzlich geheim bleiben.
  • Ein neuer Art. 22a verpflichtet alle genannten Organe, Informationen von allgemeinem Interesse (z. B. Statistiken, Gutachten) frei zugänglich zu veröffentlichen und räumt jedem Bürger ein Recht auf deren Einsicht ein.
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Spindelegger Michael, Dr.

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