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APRÄG‑2016 – Reform der Abschlussprüfung und Einführung von Prüfungsausschüssen
Ministerialentwurf vom 15.03.2016

Zusammenfassung

Das APRÄG‑2016 führt für Unternehmen von öffentlichem Interesse und große Gesellschaften Prüfungsausschüsse ein, stärkt die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern und richtet die österreichische Gesetzgebung an EU‑Standards aus.
Bundesministerium für Justiz3/16/2016XXV
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Zusammenfassung

Das APRÄG‑2016 führt für Unternehmen von öffentlichem Interesse und große Gesellschaften Prüfungsausschüsse ein, stärkt die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern und richtet die österreichische Gesetzgebung an EU‑Standards aus.

Schwerpunkte

  • Ein Prüfungsausschuss wird für Unternehmen von öffentlichem Interesse und für Gesellschaften, deren fünf‑fache Größenmerkmale einer großen Gesellschaft überschreiten, eingeführt. Der Ausschuss muss mindestens zwei Sitzungen pro Jahr abhalten.
  • Neue Ausschluss‑ und Sperrgründe für Abschlussprüfer: Bei bestehenden Beziehungen, die Befangenheit begründen können Prüfer nicht bestellt werden; nach Ausstellung des Bestätigungsvermerks dürfen sie innerhalb von zwei Jahren keine Organfunktion oder leitende Stellung mehr übernehmen.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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