Einführung des Signatur‑ und Vertrauensdienstegesetzes (SVG) und Anpassung bestehender Rechtsvorschriften
Ministerialentwurf vom 17.03.2016Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Signatur‑ und Vertrauensdienstegesetz ein, das qualifizierte elektronische Signaturen als Ersatz für die Schriftform ermöglicht und zahlreiche bestehende Gesetze an die EU‑eIDAS‑Verordnung anpasst. Er schafft neue Aufsichtspfade, definiert Pflichten für Nutzer und Anbieter und tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.Bundeskanzleramt3/18/2016XXV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Signatur‑ und Vertrauensdienstegesetz ein, das qualifizierte elektronische Signaturen als Ersatz für die Schriftform ermöglicht und zahlreiche bestehende Gesetze an die EU‑eIDAS‑Verordnung anpasst. Er schafft neue Aufsichtspfade, definiert Pflichten für Nutzer und Anbieter und tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Das SVG legt den Gegenstand des Gesetzes fest: Umsetzung der eIDAS‑VO und Einführung von elektronischen Signaturen, Siegeln, Zeitstempeln und anderen Vertrauensdiensten.
- Qualifizierte elektronische Signaturen ersetzen die gesetzlich geforderte Schriftform, wobei Ausnahmen für Notar‑ und Rechtsanwaltshandlungen bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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