<!--[-->Änderung des Tuberkulose‑ und Epidemiegesetzes – neue Melde‑ und Anordnungsregeln<!--]-->
Änderung des Tuberkulose‑ und Epidemiegesetzes – neue Melde‑ und Anordnungsregeln
Ministerialentwurf vom 05.04.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf präzisiert die Definition von Tuberkulose, legt Behandlungspflichten fest, erweitert die Meldepflichten und stärkt behördliche Befugnisse zur Untersuchung, Isolation und möglichen gerichtlichen Anordnung von Anhaftungen. Zudem wird eine nationale Referenzzentrale eingerichtet und der Bund übernimmt wesentliche Kosten.
Bundesministerium für Gesundheit4/6/2016XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf präzisiert die Definition von Tuberkulose, legt Behandlungspflichten fest, erweitert die Meldepflichten und stärkt behördliche Befugnisse zur Untersuchung, Isolation und möglichen gerichtlichen Anordnung von Anhaftungen. Zudem wird eine nationale Referenzzentrale eingerichtet und der Bund übernimmt wesentliche Kosten.

Schwerpunkte

  • Definition von Tuberkulose sowie Unterscheidung in ansteckende, nicht ansteckende, Verdachts‑ und latente Fälle.
  • Betroffene Personen und Verdachtsfälle müssen sich bis zur Ausheilung einer ärztlichen Behandlung unterziehen.
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.