Änderung des Tuberkulose‑ und Epidemiegesetzes – neue Melde‑ und Anordnungsregeln
Ministerialentwurf vom 05.04.2016Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert die Definition von Tuberkulose, legt Behandlungspflichten fest, erweitert die Meldepflichten und stärkt behördliche Befugnisse zur Untersuchung, Isolation und möglichen gerichtlichen Anordnung von Anhaftungen. Zudem wird eine nationale Referenzzentrale eingerichtet und der Bund übernimmt wesentliche Kosten.Bundesministerium für Gesundheit4/6/2016XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert die Definition von Tuberkulose, legt Behandlungspflichten fest, erweitert die Meldepflichten und stärkt behördliche Befugnisse zur Untersuchung, Isolation und möglichen gerichtlichen Anordnung von Anhaftungen. Zudem wird eine nationale Referenzzentrale eingerichtet und der Bund übernimmt wesentliche Kosten.Schwerpunkte
- Definition von Tuberkulose sowie Unterscheidung in ansteckende, nicht ansteckende, Verdachts‑ und latente Fälle.
- Betroffene Personen und Verdachtsfälle müssen sich bis zur Ausheilung einer ärztlichen Behandlung unterziehen.
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