<!--[-->Änderung des Forstgesetzes – Ausbau der Forstfachschule und Umsetzung EU‑Richtlinie zur Berufsanerkennung<!--]-->
Änderung des Forstgesetzes – Ausbau der Forstfachschule und Umsetzung EU‑Richtlinie zur Berufsanerkennung
Ministerialentwurf vom 07.04.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um die Ausbildung an der Forstfachschule auf zwei Jahre zu verlängern, den Standort nach Traunkirchen zu verlegen und die EU‑Richtlinie 2013/55/EU zur Berufsanerkennung umzusetzen. Gleichzeitig werden zahlreiche Paragraphen neu strukturiert und neue Regelungen für Sprachkenntnisse, Teilzugänge und Nachprüfungen eingeführt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/8/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um die Ausbildung an der Forstfachschule auf zwei Jahre zu verlängern, den Standort nach Traunkirchen zu verlegen und die EU‑Richtlinie 2013/55/EU zur Berufsanerkennung umzusetzen. Gleichzeitig werden zahlreiche Paragraphen neu strukturiert und neue Regelungen für Sprachkenntnisse, Teilzugänge und Nachprüfungen eingeführt.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „§ 109 Abs. 3“ wird durch „§ 109 Abs. 1“ ersetzt, um die Bezugnahme zu vereinheitlichen.
  • Die Absätze 1 und 2 von § 109 entfallen; die bisherigen Absätze 3‑7 erhalten neue Nummern (1‑5).
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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