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Stärkung der Finanzmarktaufsicht – neue Befugnisse für die FMA
Ministerialentwurf vom 19.04.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er der FMA weitreichende Ermittlungs‑ und Strafbefugnisse gegen Insider‑Handel und Marktmanipulation gibt und ein Whistleblowing‑System einführt.
Bundesministerium für Finanzen4/20/2016XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er der FMA weitreichende Ermittlungs‑ und Strafbefugnisse gegen Insider‑Handel und Marktmanipulation gibt und ein Whistleblowing‑System einführt.

Schwerpunkte

  • Die FMA wird zur zuständigen Behörde für die Umsetzung der EU‑Marktmissbrauchsverordnung und übernimmt damit zentrale Aufsichtsfunktionen im Finanzmarkt.
  • Die FMA erhält umfangreiche Ermittlungsbefugnisse, darunter das Recht auf Zugriff zu allen Unterlagen, Vorladungen von Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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