<!--[-->Umsetzung der EU‑Industrieemissionsrichtlinie im Mineralrohstoffgesetz (IPPC‑Regelungen)<!--]-->
Umsetzung der EU‑Industrieemissionsrichtlinie im Mineralrohstoffgesetz (IPPC‑Regelungen)
Ministerialentwurf vom 08.01.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt die EU‑Industrieemissionsrichtlinie in das Mineralrohstoffgesetz. Er definiert IPPC‑Anlagen, legt Emissionsgrenzwerte nach dem besten Stand der Technik fest und führt umfangreiche Berichtspflichten sowie Beteiligungsrechte für Öffentlichkeit und Umweltorganisationen ein.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/9/2014XXV
Bergbau

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt die EU‑Industrieemissionsrichtlinie in das Mineralrohstoffgesetz. Er definiert IPPC‑Anlagen, legt Emissionsgrenzwerte nach dem besten Stand der Technik fest und führt umfangreiche Berichtspflichten sowie Beteiligungsrechte für Öffentlichkeit und Umweltorganisationen ein.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 120a definiert zentrale Begriffe wie IPPC‑Anlage, BVT‑Merkblatt und gefährliche Stoffe.
  • Der Bewilligungsbescheid muss sicherstellen, dass die Anlage nach dem besten Stand der Technik gebaut, betrieben und stillgelegt wird.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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