Novelle zur Rundfunk‑ und Fernmeldegebühr: Gleichbehandlung, Verjährung und Pflege‑Ausnahmeregelungen
Ministerialentwurf vom 03.05.2016Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz, um veraltete Formulierungen zu entfernen, Verweise zu aktualisieren, eine dreijährige Verjährungsfrist einzuführen und neue Regelungen für Wohn‑ und Pflegekosten zu schaffen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2016.Bundesministerium für Finanzen5/4/2016XXV
Hörfunk
Fernsehen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Rundfunkgebührengesetz, die Fernmeldegebührenordnung und das Fernmeldegebührengesetz, um veraltete Formulierungen zu entfernen, Verweise zu aktualisieren, eine dreijährige Verjährungsfrist einzuführen und neue Regelungen für Wohn‑ und Pflegekosten zu schaffen. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2016.Schwerpunkte
- Die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“ wird aus § 3 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 gestrichen, um die Gesetzestexte zu vereinfachen.
- Ein neuer § 3 Abs. 6 führt eine dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Rundfunkteilnehmern ein, orientiert an § 1486 ABGB.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.