<!--[-->Erweiterung von Perfektionsfahrten, neue Regelungen für Auslandsaufenthalte und Sanktionen bei ZMR‑Zahlungen<!--]-->
Erweiterung von Perfektionsfahrten, neue Regelungen für Auslandsaufenthalte und Sanktionen bei ZMR‑Zahlungen
Ministerialentwurf vom 10.05.2016

Zusammenfassung

Die 17. Novelle des Führerscheingesetzes erweitert die Berechtigung für Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen auf Kraftfahrzeug‑Besitzervereine, erleichtert Studierenden den Erhalt einer Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz und führt Sanktionen für Fahrschulen ein, die ihre ZMR‑Abgaben nicht zahlen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/11/2016XXV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die 17. Novelle des Führerscheingesetzes erweitert die Berechtigung für Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen auf Kraftfahrzeug‑Besitzervereine, erleichtert Studierenden den Erhalt einer Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz und führt Sanktionen für Fahrschulen ein, die ihre ZMR‑Abgaben nicht zahlen.

Schwerpunkte

  • Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder mindestens sechs Monate im ersten Jahr nach Führerschein‑Erteilung im Ausland studieren, müssen die zweite Ausbildungsphase nicht absolvieren.
  • Perfektionsfahrten für die Klassen A1, A2 und A dürfen künftig auch von Kraftfahrzeug‑Besitzervereinen durchgeführt werden, sofern diese im Kraftfahrbeirat vertreten sind; Aufzeichnungen müssen dabei geführt werden.
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Klug Gerald, Mag.

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6A - Graz und Umgebung



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