Erweiterung von Perfektionsfahrten, neue Regelungen für Auslandsaufenthalte und Sanktionen bei ZMR‑Zahlungen
Ministerialentwurf vom 10.05.2016Zusammenfassung
Die 17. Novelle des Führerscheingesetzes erweitert die Berechtigung für Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen auf Kraftfahrzeug‑Besitzervereine, erleichtert Studierenden den Erhalt einer Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz und führt Sanktionen für Fahrschulen ein, die ihre ZMR‑Abgaben nicht zahlen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/11/2016XXV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die 17. Novelle des Führerscheingesetzes erweitert die Berechtigung für Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen auf Kraftfahrzeug‑Besitzervereine, erleichtert Studierenden den Erhalt einer Fahrerlaubnis ohne Wohnsitz und führt Sanktionen für Fahrschulen ein, die ihre ZMR‑Abgaben nicht zahlen.Schwerpunkte
- Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder mindestens sechs Monate im ersten Jahr nach Führerschein‑Erteilung im Ausland studieren, müssen die zweite Ausbildungsphase nicht absolvieren.
- Perfektionsfahrten für die Klassen A1, A2 und A dürfen künftig auch von Kraftfahrzeug‑Besitzervereinen durchgeführt werden, sofern diese im Kraftfahrbeirat vertreten sind; Aufzeichnungen müssen dabei geführt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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