<!--[-->Bundesgesetz zur Regelung der sozialen Sicherheit mit Québec<!--]-->
Bundesgesetz zur Regelung der sozialen Sicherheit mit Québec
Ministerialentwurf vom 11.05.2016

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz regelt die Anwendung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Québec im Bereich der sozialen Sicherheit, definiert Zuständigkeiten, Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Datenschutz.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/12/2016XXV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz regelt die Anwendung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit Québec im Bereich der sozialen Sicherheit, definiert Zuständigkeiten, Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Datenschutz.

Schwerpunkte

  • Die Vereinbarung wird von den zuständigen Behörden und Trägern beider Länder angewendet; die dort beschriebenen Ansprüche können ab dem in Art. 32 genannten Zeitpunkt geltend gemacht werden.
  • Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Gesundheit treffen im Einvernehmen die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Anwendung, ohne völkerrechtliche oder außenpolitische Fragen zu berühren.
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Stöger Alois, diplômé

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