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Erweiterung des Beschaffungscontrollings der BB‑GmbH
Ministerialentwurf vom 26.03.2014

Zusammenfassung

Der Gesetzesentwurf erweitert das Beschaffungscontrolling der BB‑GmbH, indem er die haushaltsleitenden Organe verpflichtet, ihre Kreditoren‑ und Rechnungsdaten elektronisch bereitzustellen. Ziel ist die Identifikation zusätzlicher Einsparpotenziale im Bundesbeschaffungswesen.
Bundesministerium für Finanzen3/27/2014XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Gesetzesentwurf erweitert das Beschaffungscontrolling der BB‑GmbH, indem er die haushaltsleitenden Organe verpflichtet, ihre Kreditoren‑ und Rechnungsdaten elektronisch bereitzustellen. Ziel ist die Identifikation zusätzlicher Einsparpotenziale im Bundesbeschaffungswesen.

Schwerpunkte

  • Die BB‑GmbH erhält den Auftrag, ein Beschaffungscontrolling einzurichten, das künftig auch Informationen über Marktentwicklungen und Einkaufspotenziale der haushaltsleitenden Organe umfasst.
  • Die haushaltsleitenden Organe müssen der BB‑GmbH alle Kreditoren‑ und Rechnungsdaten zu Liefer‑ und Dienstleistungsaufträgen elektronisch zur Verfügung stellen, ausgenommen die im Gesetz genannten Ausnahmen.
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Spindelegger Michael, Dr.

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