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Bundesgesetz zur Enteignung des Geburtshauses Hitlers
Ministerialentwurf vom 29.05.2016

Zusammenfassung

Das Gesetz überträgt das Haus in der Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn vom privaten Eigentümer auf den Bund, um dauerhaft jede Form von Nazi‑Gedenken zu verhindern.
Bundesministerium für Inneres5/30/2016XXV
öffentliches Eigentum

Zusammenfassung

Das Gesetz überträgt das Haus in der Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn vom privaten Eigentümer auf den Bund, um dauerhaft jede Form von Nazi‑Gedenken zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Der Bund beansprucht das Eigentum an der Liegenschaft, um die dauerhafte Unterbindung von nationalsozialistischem Gedankengut zu gewährleisten.
  • Der Bund verpflichtet sich, das Grundstück nach der Enteignung nicht zu veräußern, sondern es für Zwecke zu nutzen, die dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung von NS‑Ideologie entsprechen.
Image of politician Sobotka Wolfgang, Mag. © Parlamentsdirektion

Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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